Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://sv-egg.de/. 

Der SV Egg a.d. Günz 1968 e.V. ist bemüht, seine Website in Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtliche Grundlage bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das ab 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website wurde im Rahmen eines Förderprojekts auf Barrierefreiheit umgestellt. Sie entspricht weitgehend den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den WCAG 2.1-Richtlinien (Level AA). 

Wir legen großen Wert darauf, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen. Da digitale Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist, werden regelmäßig technische und inhaltliche Prüfungen durchgeführt, um eventuelle Hürden zu identifizieren und zu beseitigen. 

Derzeit befinden sich kleinere Optimierungen (z. B. bei Medieninhalten, Kontrasten und Tastaturnavigation) in der laufenden Umsetzung. 

Maßnahmen zur Verbesserung 

Der SV Egg a.d. Günz 1968 e.V. plant folgende Schritte:
– Ergänzung von Alternativtexten für alle Bilder und Grafiken.
– Optimierung der Tastaturnavigation und Fokusdarstellung.
– Bereitstellung barrierefreier Dokumente.
– Regelmäßige technische Überprüfung nach den WCAG 2.1-Richtlinien (Level AA). 

Feedback und Kontakt 

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. 

Kontaktadresse:
SV Egg a.d. Günz 1968 e.V.
Sportplatzweg 5
87743 Egg a.d. Günz

E-Mail: vorstand@sv-egg.de
Ansprechpartner: Philipp Ebel

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. 

Durchsetzungsverfahren 

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen. 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Mauerstraße 53
10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de 

Erstellungs- und Überprüfungsdatum 

Diese Erklärung wurde erstellt am: 04. Oktober 2025 

Letzte Überprüfung: 01. Oktober 2025 

Hinweis 

Diese Erklärung wurde in einfacher Sprache verfasst, um möglichst vielen Menschen zugänglich zu sein. Sollten Sie Unterstützung beim Zugriff auf unsere Inhalte benötigen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.